AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AGB

(Geschäftsbedingungen - Stand 01/2023)

       


§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge, die ein Vertragspartner mit Palettendienst Wittenau Köseer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Resat Köseer abschließt, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. 
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Angebote vorbehaltlos annehmen und Leistungen ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen

 

§2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Lieferung und ggf. Übergabe der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend, soweit nicht etwas anderes individuell vereinbart wurde.
Sollte die Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung Abweichungen enthalten, so gelten diese vom Vertragspartner als angenommen, falls dieser nicht innerhalb 24 Stunden nach Erhalt schriftlich Einspruch erhebt. Irrtümer aufgrund telefonischer oder mündlicher Bestellung gehen zu Lasten des Vertragspartners.
An Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Auskunft über die Bonität des Vertragspartners einzuholen. Sollten wir darüber Kenntnis erhalten, dass die Bonität aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingeschränkt oder nicht vorhanden ist, beispielweise und insbesondere durch gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren, gegen den Vertragspartner gerichtete Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, oder sollte der Vertragspartner über seine Bonität inkorrekte Angaben gemacht haben, behalten wir uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor, welches binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss auszuüben ist, sollte der Vertragspartner nicht im Voraus leisten.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise.
Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich oder mündlich mitgeteilt und schriftlich festgehalten worden sind.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. 
Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Für beide Vertragsarten ist die Gesamtvergütung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Erstlieferung an uns noch nicht bekannte Kunden dürfen wir Vorauskasse verlangen.

 

§4 Lieferzeit

Sind von uns Lieferungs- und Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Eine Überschreitung des Liefertermins bis zu zwei Wochen führt nicht zum Verzug

 

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung anteilsmäßig oder Verbindung; vielmehr erstreckt er sich auf das neue Arbeitsprodukt.

 

§6 Beanstandungen

Beanstandungen unserer Vertragspartner können nur schriftlich und innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Lieferungen von Drittanbietern führen zum Verlust der Gewährleistung, wenn dies eine bestimmungsgemäße Verwendung verhindert. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht oder Ausstattung sind nicht zu beanstanden. Bei Reparaturen durch den Kunden sind die Kosten vorab mit uns abzustimmen und abzustimmen.

 

§7 Rücksendungen

Warenrücksendungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns erfolgen. Nicht vereinbarte Rücksendungen nehmen wir nicht an. Die Versandart ist ggf. mit uns abzustimmen. Gutschriften für retournierte Waren werden nach Eingang und Prüfung der Ware ausgestellt. Wird die zurückzusendende Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach vereinbarter Rücksendung versandt, ist die für diese Lieferung ausgestellte Rechnung ohne Abzug fällig.

 

§8 Gewährleistung

Etwaige Gewährleistungsfristen aller Art beginnen spätestens mit Gefahrübergang bzw. Leistungserbringung beim Vertragspartner.
Verträge mit Unternehmern als Vertragspartner gelten ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig und der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
Ort der Gewährleistung ist, soweit dem Vertragspartner zumutbar, der Ort der Lieferung bzw. Verwendungsort der Ware.
Unsachgemäße Behandlung bzw. Verwendung, Transport oder Montage führen zum Ausschluss der Gewährleistung, wenn der Mängel darauf zurückzuführen ist. Für Leistungen von Dritten, die von Vertragspartnern beispielsweise zur Montage beauftragt werden, wird keine Haftung übernommen.
Garantien im Rechtssinne erhalten Vertragspartner durch uns nicht.

 

§9 Haftung für Schäden

Unsere Haftung (und die unserer Erfüllungsgehilfen) in Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). 
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

 

§11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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